Rechtsanwalt Klaus Hintze
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bahnstr. 8
65205 Wiesbaden
(Erbenheim)

Tel.: 06122 / 7804 - 14
hintze[at]immobilienrecht-nordenstadt.de

Willkommen bei Rechtsanwalt Klaus Hintze, LL.M.

 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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aktueller Hinweis :
Das Aufkommen an immobilienrechtlichem Beratungsbedarf ist unverändert hoch. Eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung meiner bestehenden wie auch neuer Mandanten liegt mir aber stets besonders am Herzen.
Ich muss daher um Verständnis bitten, dass ich mich zunächst auf eilige Angelegenheiten wie Kündigungen von Mietverträgen oder Beschlüsse von Eigentümerversammlungen beschränken und sonst nur mit i.d.R. 1-2 Wochen Vorlauf neue Aufträge annehmen kann. Rechtlich eilige Angelegenheiten wie Kündigungen und Klagen auf Räumung oder einer Anfechtung von Beschlüssen sind wegen gesetzlicher Fristen meistens nicht aufschiebbar und müssen daher bevorzugt behandelt werden.
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In nunmehr 3. Generation habe ich den Anspruch, auf hohem Niveau im Immobilienrecht zu beraten und meine Mandanten bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte zu vertreten. Damit führe ich nach den Wiesbadener Rechtsanwälten und Notaren Dr. Kurt Hintze und nachfolgend Horst Hintze eine lokale anwaltliche Tradition fort.

Zur meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört gehören als Kerngebiete die rechtlichen Probleme rund um die Miete von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die oft recht komplizierten „Spielregeln“ für die Rechte, aber auch Pflichten der Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Verwalters untereinander und gegenüber Außenstehenden.
Dem Wohnungseigentumsrecht gilt daher mein ganz besonderes Interesse mit dem Ziel, zum einen Eigentümergemeinschaften und ihren Verwalter zu betreuen, zum anderen aber gerade auch dem nach dem Wohnungskauf noch wenig erfahrenen Wohnungseigentümer verständlich die grundlegenden Rechte als Eigentümer zu erläutern.

Zum Fachgebiet des Immobilienrechts gehört weiter beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen das Maklerrecht. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob der Makler zu recht eine Provision bzw. Courtage für seine Tätigkeit verlangen kann.

Als besonderen Schwerpunkt berate ich zudem zu Fragen des Grundstückrechts, insbesondere bei Kaufverträgen und über Rechte und Pflichten an Grundstücken, das sind insbesondere die Grunddienstbarkeit, die Reallast, der Nießbrauch und Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.

Stets biete ich zunächst eine Erstberatung an, zu der ein eingehendes Gespräch in meinem Büro mit einer nachfolgenden schriftlichen Zusammenfassung und Empfehlung gehört. Denn oft genügt dies bereits zur Lösung des rechtlichen Anliegens und schafft die Möglichkeit, ggf. zunächst selbst Rechte zu verteidigen oder Ansprüche durchzusetzen.

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Zur Gewährleistung eines ständigen fachkundigen Austauschs arbeite ich  in Bürogemeinschaft zusammen mit:

Volkhard Schreiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkt: Wohnungseigentumsrecht

Markus Rößler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

> www.anwaelte-wi.de, 0611 / 50 45 976

 (Keine gemeinsame Beauftragung und Bearbeitung. Beide Kollegen sind rechtlich unabhängig von mir tätig.)


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