
(Erbenheim)
Tel.: 06122 / 7804 - 14
Hintze[at]Wohnungsrecht-Wiesbaden.de
Willkommen bei Rechtsanwalt Klaus Hintze, LL.M.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
--------------------------
aktueller Hinweis :
--- Urlaub bis 12.07.2026 ---
Das Aufkommen an immobilienrechtlichem Beratungsbedarf ist unverändert hoch. Eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung meiner bestehenden wie auch neuer Mandanten liegt mir aber stets besonders am Herzen.
Ich muss daher um Verständnis bitten, dass ich mich zunächst auf
eilige Angelegenheiten wie Kündigungen von Mietverträgen oder Beschlüsse von Eigentümerversammlungen beschränken und sonst nur mit i.d.R. 1-2 Wochen Vorlauf neue Aufträge annehmen kann. Rechtlich eilige Angelegenheiten wie Kündigungen und Klagen auf Räumung oder einer Anfechtung von Beschlüssen sind wegen gesetzlicher Fristen meistens nicht aufschiebbar und müssen daher bevorzugt behandelt werden.
--------------------------
In nunmehr 3. Generation habe ich den Anspruch, auf hohem Niveau im Immobilienrecht zu beraten und meine Mandanten bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte zu vertreten. Damit führe ich nach den Wiesbadener Rechtsanwälten und Notaren Dr. Kurt Hintze und nachfolgend Horst Hintze eine lokale anwaltliche Tradition fort.
Zur meiner
Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört gehören als Kerngebiete die rechtlichen Probleme rund um die
Miete
von
Wohnungen
und
Gewerberäumen
sowie die oft recht komplizierten „Spielregeln“ für die Rechte, aber auch Pflichten der
Wohnungseigentümer , der
Wohnungseigentümergemeinschaft
und des
Verwalters
untereinander und gegenüber Außenstehenden.
Dem
Wohnungseigentumsrecht
gilt daher mein ganz besonderes Interesse mit dem Ziel, zum einen Eigentümergemeinschaften und ihren Verwalter zu betreuen, zum anderen aber gerade auch dem nach dem Wohnungskauf noch wenig erfahrenen Wohnungseigentümer verständlich die grundlegenden Rechte als Eigentümer zu erläutern.
Zum Fachgebiet des Immobilienrechts gehört weiter beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen das
Maklerrecht . Regelmäßig stellt sich die Frage, ob der Makler zu recht eine
Provision bzw.
Courtage für seine Tätigkeit verlangen kann.
Als besonderen Schwerpunkt berate ich zudem zu Fragen des
Grundstückrechts , insbesondere bei
Kaufverträgen und über Rechte und Pflichten an Grundstücken, das sind insbesondere die
Grunddienstbarkeit , die
Reallast , der
Nießbrauch und Grundpfandrechte wie
Grundschulden und
Hypotheken .
Stets biete ich zunächst eine
Erstberatung an, zu der ein eingehendes Gespräch in meinem Büro mit einer nachfolgenden schriftlichen Zusammenfassung und Empfehlung gehört. Denn oft genügt dies bereits zur Lösung des rechtlichen Anliegens und schafft die Möglichkeit, ggf. zunächst selbst Rechte zu verteidigen oder Ansprüche durchzusetzen.
Bewertungen:
Machen Sie sich selbst ein Bild auf dem Branchenportal Anwalt.de
________________________________________________________________________________
Zur Gewährleistung eines ständigen fachkundigen Austauschs arbeite ich in
Bürogemeinschaft zusammen mit:
Volkhard Schreiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkt: Wohnungseigentumsrecht
Markus Rößler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
> www.anwaelte-wi.de, 0611 / 50 45 976
(Keine gemeinsame Beauftragung und Bearbeitung. Beide Kollegen sind rechtlich unabhängig von mir tätig.)
